Krankheiten

Wenn Ihr Kind aufgrund von Krankheit am Schulbesuch gehindert ist, 

bitten wir Sie, dies bis 7.45 Uhr am ersten Krankheitstag der Schule mitzuteilen. 

 

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind täglich neu entschuldigen müssen, es sei denn, 

Sie geben an, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird. 

 

Falls die Krankheit länger dauert als angegeben, ist eine erneute Entschuldigung erforderlich.

Ab dem vierten Krankheitstag bitten wir Sie, der Klassleitung eine schriftliche Bescheinigung Ihres Kinderarztes vorzulegen. 

 

Diese sollte Auskunft darüber geben, seit wann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann und wie lange die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit ist.

Entschuldigung

Um diesen Prozess so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, haben wir das Elternportal eingerichtet. 

 

Über das Elternportal können Sie die Krankmeldung Ihres Kindes schnell und bequem online vornehmen. 

Alles, was Sie tun müssen, ist sich mit Ihren Anmeldedaten einzuloggen und das entsprechende Formular auszufüllen. 

 

Bitte geben Sie dabei alle relevanten Informationen an, wie den Namen und die Klasse Ihres Kindes sowie den Grund der Krankmeldung. Dadurch können wir die Abwesenheit Ihres Kindes besser verwalten und 

gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

 

 

Elternportal

Krankmeldung

Das Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Reduzierung der Ansteckungsgefahr für andere. 

 

Meldepflichtige Krankheiten können schwerwiegende Komplikationen und bleibende Schäden verursachen. 

Die Einhaltung der Richtlinien hilft, die Weiterverbreitung von Krankheiten zu verhindern. 

Das Gesetz legt fest, dass Kinder bei bestimmten Erkrankungen nicht zur Schule gehen dürfen. 

 

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutzgesetz.

 

Informationen über meldepflichtige Infektionskrankheiten nach § 34 IfSG finden Sie auch bei der Abteilung für Infektionsschutz des Gesundheitsamts Ebersberg, 

 

Telefon: 08092/823-377

E-Mail: infektionsschutz@lra-ebe.de

 

 

Es ist wichtig, dass Sie uns umgehend informieren, wenn Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist. 

 

Dazu gehören unter anderem 

Läuse, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken, Diphterie, Meningitis, Typhus, Hepatitis A und E. 

 

Eine Wiederzulassung zum Unterricht ist erst möglich, wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. 

Dies gilt seit Mai 2018 auch für Windpocken. 

 

Die Schule informiert das Gesundheitsamt sofort bei Verdacht oder bei Erkrankung an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit.

 

Bei unentschuldigtem Fernbleiben Ihres Kindes werden wir Sie sofort 

nach Unterrichtsbeginn telefonisch versuchen zu erreichen, um nachzuforschen, wo Ihr Kind ist. 

 

Gegebenenfalls sind wir gezwungen die Polizei einzuschalten.

Meldepflichtige Krankheiten

Kopfläuse sind kleine, flügellose Parasiten, die sich auf der Kopfhaut von Menschen ernähren, indem sie Blut saugen. 

Der Befall mit Kopfläusen, auch Pedikulose genannt, ist besonders bei Kindern häufig, kann aber jeden betreffen. 

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt von Kopf zu Kopf.

Symptome können Juckreiz, Rötungen und kleine, ovale Nissen (Lauseier) am Haarschaft sein. 

 

Die Bekämpfung erfolgt in der Regel durch spezielle Läusemittel und das gründliche Auskämmen 

der Haare mit einem feinen Läusekamm.

Es ist wichtig, einen Läusebefall schnell zu behandeln, um die Weiterverbreitung zu verhindern. 

 

Bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen sollte eine umgehende Benachrichtigung der Schule erfolgen, 

um andere Eltern zu informieren und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen.

 

 

Hier sind erste allgemeine Schritte für die Behandlung von Kopfläusen:

 

Verwendung von Läusemitteln: 

Tragen Sie das Läusemittel gemäß den Anweisungen auf trockenem Haar auf. 

Lassen Sie es so lange einwirken, wie auf der Verpackung angegeben.

 

Auskämmen: 

Nach dem Einwirken des Mittels kämmen Sie die Haare gründlich mit einem feinen Läusekamm aus. 

Dies hilft, die abgetöteten Läuse und Nissen zu entfernen.

 

Wiederholung der Behandlung: 

In vielen Fällen ist es erforderlich, die Behandlung nach einer bestimmten Zeit zu wiederholen, 

um mögliche Überlebende oder neu geschlüpfte Läuse zu erfassen.

 

Umweltreinigung: 

Waschen Sie Bettwäsche, Kleidung und andere Gegenstände, die in Kontakt mit dem 

Kopf gekommen sein könnten, gründlich.

 

 

Weiter Informationen zur Behandlung von Kopfläusen finden sie auf der Seite des Robert Koch Instituts

Informationen zum Thema "Kopfläuse"

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